Das Regionalwert-Genussrecht
Die Regionalwert Immo bietet Ihnen aktuell drei unterschiedliche Beteiligungsangebote von Genussrechten über eine Gesamtsumme von 1,6 Millionen Euro an.
Aber was genau sind Genussrechte? Juristisch betrachtet handelt es sich bei den Genussrechten um ein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis, bei dem die Anlegerinen und Anleger einem Unternehmen Kapital gegen die Gewährung von Vermögensrechten zur Verfügung stellt. Auf das Regionalwert-Genussrecht übertragen heißt das: Sie überlassen der Regionalwert Immo Geld für einen fest definierten Mindestzeitraum und erhalten dafür Ansprüche auf eine Beteiligung an ihrem Erfolg.
Im Unterschied zu Aktionär*innen oder Gesellschafter*innen einer Firma werden Sie durch den Besitz von Genussrechten aber nicht zur Miteigentümerin bzw. Miteigentümer des Unternehmens. Sie erwerben somit keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte.
FAQs
Was ist der Unterschied zwischen Genussrechten und Genussscheinen?
Bei Genussscheinen handelt es sich im Gegensatz zu Genussrechten um verbriefte Wertpapiere, die an Börsen oder organisierten Märkten angeboten werden. Unter Verbriefung (engl. Securitization) versteht man die wertpapiermäßige Umwandlung von Forderungen in handelbare Wertpapiere.
Während Genussscheine i.d.R. bei Banken oder Wertpapierhäusern physisch hinterlegt werden, was mit laufenden Kosten verbunden ist, wird bei Genussrechten jeder Genussrechtsinhaber namentlich in einem elektronischen Register festgehalten. Mithilfe dieses Registers werden auch bei der Regionalwert Immo alle gezeichneten Genussrechtsanteile verwaltet.
Wann kann ich wieder über mein investiertes Kapital verfügen?
Die Vertragslaufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. Nach einer Mindestlaufzeit von 7-10 Jahren (abhängig vom Angebot) können die Genussrechtspapiere unter Einhaltung einer 24-monatigen Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt werden. Während der Vertragslaufzeit sind sie nicht handelbar (vgl. Genussscheine).
In welche Projekte und Bereiche fließt mein Geld?
Das Genussrechtskapital wird gemäß des Unternehmenszwecks in den Erwerb und die Finanzierung von Wirtschaftsgütern (Immobilien, Einrichtungen und Maschinen) investiert, um sie im Anschluss in Form von Miete und Pacht den Unternehmern*innen zur Verfügung zu stellen. Zu dem Kreis der Unternehmer*innen zählen wir vorrangig die Partnerbetriebe der Regionalwert AG Freiburg und diejenigen, die es werden wollen.
Zu den beiden größten Projekten, die derzeit durch die Regionalwert Immo gefördert werden, zählen der Hallenbau der Gärtnerei Querbeet sowie der Bau des Großküchenbetriebes RegioBioKüche.
Kann ich nachvollziehen, ob mein Geld sinnvoll investiert wird?
Der Jahresabschluss der Regionalwert Immo ist über den Bundesanzeiger einsehbar. Für den Jahresabschluss gilt, dass dieser spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss.
Schließlich informiert der Geschäftsführer regelmäßig die Genussrechtsinhaber*innen und die interessierte Öffentlichkeit über laufende Projekte in Form von aktuellen Beiträgen via Facebook und auf unserer Website. Letztere bietet zudem die Chance zur Anmeldung für unseren Newsletter, der halbjährlich über die Neuerungen in und um die Regionalwert Immo berichtet.
Wie nachhaltig und klimafreundlich ist das Regionalwert-Genussrecht?
Die Frage nach der Nachhaltigkeit eigener Geldanlagen treibt viele Anleger um. Laut Verbraucherzentrale sind „[d]ie Begriffe „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ [..] gesetzlich nicht definiert, und es gibt auch keine unabhängige Kontrollinstanz, die die sachgerechte Verwendung des Geldes überprüft.“
Dieser Grundproblematik begegnet die Regionalwert Immo mit dem eigens entwickelten Instrumentarium der Regionalwert AG Freiburg – resultierend aus dem Forschungsprojekt Richtig Rechnen in der Landwirtschaft – zur Erfassung, Bewertung und Monetarisierung von sozialen (u.a. Gesellschaftliches Engagement), ökologischen (u.a. Bodenfruchtbarkeit) und regionalökonomischen (u.a. Wirtschaftliche Souveränität) Leistungen. Der letzte und wesentliche Schritt im Rahmen des methodischen Vorgehens der Regionalwert-Leistungsrechnung ist dabei, dass den erbrachten Leistungen ein konkreter Geldwert zugeschrieben werden kann, der den Anlegern die Quantifizierung ihrer gesamtökonomischen Rendite ermöglicht – d.h. ihre sozial-ökologische wie auch regionalökonomische Erweiterung.
Das Genussrecht als Beteiligungsmöglichkeit gewährleistet den Anlegern eine transparente Prüfung und Kontrolle der Mittelverwendung sowie im Besonderen die nachhaltige und regionale Wirksamkeit ihrer Geldanlage.
Das Forschungsteam des Innovationsprojektes Quarta Vista im Hause der Regionalwert AG Freiburg entwickelt darüber hinaus zusammen mit den Projektpartnern ein Konzept zur Definition, Erfassung und Bewertung von ökologischen, sozialen, wissensbasierten und klassisch finanziellen Wertigkeiten, welches Anwendung für die gesamte Wertschöpfungskette der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft findet, aber auch branchenübergreifend.
Wie ist die Gewinn- und Verlustteilnahme geregelt?
Das Genussrechtspapier berechtigt den*die Anleger*in sich durch Ausschüttungen in Höhe von bis zu 1,5% des Nennbetrages (= Investitionssumme ohne Kostenaufschlag/Agio) am Erfolg der Regionalwert Immo zu beteiligen. Die Ausschüttungen sind dadurch begrenzt, dass ihre Auszahlung kein negatives Geschäftsergebnis der Regionalwert Immo zur Folge haben darf. Die Ausschüttungen für jedes abgelaufene Jahr werden jeweils am 30. Juni des Folgejahres fällig.
Für den Fall, dass die Regionalwert Immo ein negatives Geschäftsergebnis erwirtschaftet, nimmt der*die Anleger*in am Verlust teil – anteilig zum bilanzierten Eigenkapital. Die Folge: der bilanzielle Wert des Genussrechtanteils sinkt, z.B. auf 95% der Investitionssumme (ohne Kostenaufschlag). Kommt es in den Folgejahren zu positiven Geschäftsergebnissen, wird der bilanzielle Wert des Genussrechtsanteils wieder auf bis zu 100%, und somit auf die anfängliche Investitionssumme aufgefüllt. Nach der Wiederauffüllung werden erneut Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen.
Was bedeutet Nachrangigkeit?
Die Forderungen – insbesondere die Ansprüche auf Rückzahlung und Gewinnen – aus den Genussrechtspapieren sind als nachrangig einzustufen. Die Nachrangforderungen treten im Falle eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz der Herausgeberin (Regionalwert Immo) im Rang gegenüber allen nicht nachrangigen und gegenüber sämtlichen in § 39 Abs. 1 Insolvenzordnung bezeichneten nachrangigen Forderungen zurück.
Welche Risiken gibt es?
Risiko-Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Vermögensanlagengesetz:
Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann niedriger ausfallen.
Was muss bei der Besteuerung beachtet werden?
Der*Die Genussrechtsinhaber*in erzielt bei einer Gewinnausschüttung Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern er*sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und das Genussrechtspapier im Privatvermögen hält.
Die Regionalwert Immo ist verpflichtet die Kapitalertragssteuer von 25% als Quellensteuer sowie den Soli und ggf. die Kirchensteuer jedes*r Inhabers*in einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Freistellungsaufträge kann die Regionalwert Immo (= Nicht-Bank) nicht entgegennehmen.
Kirchensteuer: Die Kirchensteuermerkmale jedes*r Genussrechtsinhabers*in muss die Regionalwert Immo beim Bundeszentralregister für Steuern (BZSt) abfragen. Dieser Abfrage können Sie beim Bundeszentralregister widersprechen unter: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/KirchensteuerAbgeltungssteuer/kirchensteuerabgeltungssteuer_node.html#js-toc-entry1 . Die Regionalwert Immo erhält dann eine 0-Meldung.
Wer darf Genussrechte zeichnen?
Aus rechtlichen Gründen können Genussrechte nur von volljährigen Personen gezeichnet werden, die deutsche Staatsbürger sind und die einen Wohnsitz in Deutschland haben. Darüber hinaus können Unternehmen mit Sitz in Deutschland die Genussrechte zeichnen.
Welche Kosten erwarten mich?
Bei Vertragsabschluss bzw. der Zeichnung von Genussrechtsanteilen wird ein einmaliger Aufschlag (= Agio) in Höhe von 1,5% fällig. Dieser berechnet sich auf Basis des Nennwertes. Durch das Agio sollen Kosten der Genussrechtsausgabe finanziert werden, wie z.B. Rechtsberatung, Marketing oder Erstellung und Druck der Vertriebsunterlagen.
Beispiel: Mit der Zeichnung eines Genussrechtsanteils in Höhe von 10.000 EUR (Nennwert) wird ein Agio von 150 EUR (10.000 x 1,5%) fällig.
Haben Sie Interesse oder weitere Fragen? Melden Sie sich bei uns!
Rechtlicher Hinweis: Die Angaben enthalten unvollständige und unverbindliche Kurzinformationen zu den Genussrechten der Regionalwert Immo Freiburg GmbH & Co. KG und stellen keine Anlageberatung und insbesondere keine Anlageempfehlung dar. Der Vertrag wird zwischen den Zeichner*innen der Genussrechte und der Regionalwert Immo Freiburg GmbH & Co. KG geschlossen, die Sie über die Anlagebedingungen im Einzelnen vor Vertragsschluss ausführlich informieren wird.